TB-Schwenninger-Kulturnacht

Teilnahmebedingungen Gewinnspiel „Schwenninger Kulturnacht 2024“

A. Kurzbeschreibung:
Die Teilnahme an dem Gewinnspiel erfolgt über die Instagram und/oder die Facebook-Seite des City Rondells.
Das Gewinnspiel wird in keiner Weise von Instagram und/oder Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.
Ansprechpartner und Verantwortlicher ist allein die City Rondell Schwenningen Werbegemeinschaft GbR c/o Multi Germany GmbH, Kronenstraße 21, 78054 Villingen-Schwenningen.

B. Teilnahmebedingungen:

  1. Mitarbeiter*innen des City Rondells und aller Mieter des Centers, sowie der Multi Germany GmbH (im Folgenden: Veranstalter) und deren Verwandte sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
  2. Teilnehmen darf, wer mindestens 18 Jahre alt ist.
  3. Die Teilnahme ist nur innerhalb der in der Gewinnspielbeschreibung genannten Frist möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  4. Der Teilnehmer*in muss für die Teilnahme am Gewinnspiel der Seite City Rondell auf Instagram und/oder Facebook folgen, den Gewinnspielbeitrag liken und einen Kommentar hinterlassen.
  5. Der Gewinner*in muss sich nach der Benachrichtigung zurückmelden und den vollen Namen innerhalb von 24 Stunden bekanntgeben. Andernfalls kann der Gewinn neu verlost werden. Der Gewinn muss im Büro des Centermanagements im City Rondell persönlich abgeholt werden.
  6. Das Gewinnspiel findet parallel bei Instagram und Facebook statt und beginnt jeweils am 26. Juni 2024 Teilnahmeschluss ist der 03. Juli 2024 um 23:59 Uhr. Die Gewinner*innen werden auf den Social Media-Kanälen bekannt gegeben und per DM kontaktiert. Der Gewinn kann jeweils ab Gewinnbekanntgabe zu folgenden Öffnungszeiten im Büro des Centermanagements des City Rondells in Schwenningen abgeholt werden: Montag bis Freitag, 09:00 bis 15:30 Uhr.
    Die Abholung muss persönlich erfolgen, alternativ durch eine dritte Person (diese muss bei Gewinnbenachrichtigung angegeben werden). Es gelten ebenfalls die Allgemeinen Gewinnspielbedingungen: https://bit.ly/3B6PrTJ

C. Gewinn:

  1. Es werden insgesamt fünf Mal zwei Eintrittsbänder für die „17. Lange Schwenninger Kulturnacht“ verlost.
    Jede/r Teilnehmer*in darf auf beiden Kanälen teilnehmen, kann aber nur maximal einmal gewinnen. Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich.

D. Haftung:

  1. Schadenersatzansprüche gegenüber den Veranstaltern, die im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel stehen, sind – innerhalb des gesetzlich Zulässigen – unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, die Veranstalter hätten vorsätzlich oder grob fahrlässig gesetzliche Pflichten verletzt.
  2. Ferner haften die Veranstalter nicht für Schäden aus der Beeinträchtigung der Verfügbarkeit der Gewinnspiel- Internetseite bei nicht beeinflussbaren technischen Störungen und Ereignissen höherer Gewalt sowie Angriffen Dritter gegen die Gewinnspiel-Internetseite. Die Veranstalter werden jedoch alles unternehmen, um die Zuverlässigkeit und Funktionsfähigkeit der Gewinnspiel-Internetseite sicherzustellen. Weiterhin übernehmen die Veranstalter keine Garantie dafür, dass die Gewinnspiel-Internetseite auf dem jeweiligen Teilnehmerrechner ordnungsgemäß funktionsfähig ist.

E. Datenschutz:

  1. Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten nur für Zwecke dieses Gewinnspiels auf Basis der Einwilligung jeder Teilnehmerin und jedes Teilnehmers gemäß Art. 6 Absatz 1a EU-DSGVO.
  2. Die Veranstalter speichern die personenbezogenen Daten der jeweiligen Teilnehmerinnen/Teilnehmer bis zur Vergabe des Gewinns. Die Teilnehmerin/der Teilnehmer erklärt hiermit ausdrücklich ihr/sein Einverständnis mit der Speicherung und Verwendung der mitgeteilten personenbezogenen Daten. Weitere Datenschutzinformationen können jederzeit auf der Website des City Rondells Schwenningen unter https://city-rondell.de/datenschutz/ eingesehen werden.
  3. Mit dem Einsenden/Hochladen von jeglichen Dateien im Rahmen des Gewinnspiels versichert der/die Teilnehmer/-in, dass er/sie über alle Rechte an den eingereichten Dateien und deren inhaltlichen Motiven verfügt, die ihn/sie dazu berechtigen, die Dateien zu veröffentlichen. Ferner versichert er/sie, dass die hochgeladenen Dateien frei von Rechten Dritter sind und bei der Darstellung bzw. Abbildung von Personen keine Persönlichkeitsrechte, insbesondere solche im Sinne des § 22 KUG, verletzt werden. Falls in Dateien eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass die Datei veröffentlicht wird. Der Teilnehmer versichert, entsprechende Einverständniserklärungen notfalls auch schriftlich beizubringen. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der Teilnehmer den Veranstalter von allen Ansprüchen frei. Die Freistellung umfasst auch die Kosten einer etwaig notwendigen Rechtsverteidigung.

F. Ausschluss:

Die Veranstalter behalten sich vor, Teilnehmer vom Gewinnspiel ohne Nennung besonderer Gründe auszuschließen. Ausgeschlossen wird, wer unwahre Angaben zu seiner Person macht. Die Veranstalter behalten sich vor, Teilnehmer des Gewinnspiels zu disqualifizieren, wenn gerechtfertigte Gründe, wie z.B. Manipulation, Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen etc. bestehen. Ein Anspruch auf die Teilnahme oder den Gewinn besteht nicht.

G. Änderungen:

Die Veranstalter behalten sich vor, den Modus des Gewinnspiels jederzeit und ohne Vorankündigung zu verändern, einzuschränken oder vollständig einzustellen. Von dieser Möglichkeit machen die Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine Änderung oder vorzeitige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, können die Veranstalter von diesem Schadenersatz verlangen. Das Gewinnspiel kann insbesondere wegen technischer Störungen oder Wartungsarbeiten zeitweise nicht verfügbar sein, ohne dass Teilnehmern hieraus Ansprüche gegen die Veranstalter erwachsen würden. Die Veranstalter behalten sich vor, die Teilnahme- und Durchführungsbedingungen jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern oder zu erweitern. Ergänzungen und Nebenabreden hinsichtlich der Bedingungen für die Gewinnabwicklung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

H. Rechteeinräumung zur Veröffentlichung der Namen der Gewinner:

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptieren die Teilnehmer die hier aufgeführten Regelungen in vollem Umfang. Die Konditionen sind online für alle Teilnehmer kostenlos zugänglich und können auf Anfrage auch per E-Mail zugesandt werden. Eine postalische Zusendung ist nicht möglich. Der Gewinner willigt mit der Teilnahme in eine Namensnennung ein. So dürfen die Namen der Gewinner auf den Plattformen Facebook, Instagram und Google+ namentlich erwähnt werden.

I. Salvatorische Klausel:

sollten einzelne hier aufgeführte Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung teleologisch am nächsten kommen. Die vorstehenden
Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Regelungen als lückenhaft erweisen.